Online-AGB Druck- & Medienindustrie (Stand: Mai 2024)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Verträge werden ausschliesslich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in der zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet vorliegenden Fassung geschlossen.
(2) Sie kommen zustande zwischen dem Besteller (nachfolgend: Auftraggeber) und der
Fischer Druck GmbH & Co. KG, Öschlestrasse 83, D-78315 Radolfzell am Bodensee
(nachfolgend: Auftragnehmer).
§ 2 Anmeldung
(1) Bestellungen erfordern die elektronische Anmeldung des Auftraggebers. Diese hat mittels des auf der Website des Auftragnehmers vorhandenen Anmeldeformulars zu erfolgen. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind vom Auftraggeber vollständig und wahrheitsgemäss anzugeben.
(2) Zu Bestellungen berechtigt sind ausschliesslich unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber die Vorlage einer Kopie des Personalausweises verlangen.
§ 3 Vertragsschluss
Die Abbildung bzw. Beschreibung von Waren und Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt noch kein bindendes Angebot dar. Bindendes Angebot (§ 145 BGB) ist erst die Bestellung der Ware oder Leistung durch den Auftraggeber, welche durch den Button „Kaufen“ ausgelöst wird. Die Vertragsannahme und der damit einhergehende Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Die automatisch per E-Mail versandte Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
§ 4 Lieferung; Versand
Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert der Auftragnehmer an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse.
Die Lieferfristen hängen von der einzelnen Bestellung ab und ergeben sich aus den zu den Waren- und Leistungsbeschreibungen jeweils gemachten Ausführungen. Die angegebenen Lieferzeiten sind Regellaufzeiten, die nicht garantiert werden können. Vereinzelt kann sich die Lieferzeit aus produktionstechnischen Gründen verlängern.
§ 5 Preise; Versandkosten
(1) Bestellungen werden zu dem am Tag des Eingangs der Bestellung gültigen Preis ausgeführt.
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, enthalten die gesetzliche Mwst. und die Versandkosten
an unproblematisch zugängliche Lieferadressen in der Schweiz und Liechtenstein.
Bei unverhältnismässig schwierigen Anlieferbedingungen (zum Beispiel Palettenware in Bergregionen)
können Mehrkosten zu den genannten Preisen entstehen, die der Auftraggeber zu tragen hat.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über hieraus entstehende Mehrkosten unverzüglich zu informieren.
(2) Zollgebühren: Für von uns gelieferte Waren fallen keine Zollgebühren an.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 7 Zahlung
(1) Der Kaufpreis/die Vergütung wird mit Bestellung durch den Auftraggeber (§ 3) zur Zahlung fällig.
(2) Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers mittels einer der im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigten Zahlungsarten.
§ 8 Widerrufsrecht
Der Auftraggeber, der Verbraucher ist, hat ein Widerrufsrecht, es sei denn, es sind waren zu liefern,
– die nach Spezifikation Des Auftraggebers angefertigt oder auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind,
– die auf Grund iher Beschaffenheit für die Rücksendung ungeeignet sind, schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
Ein Widerrufsrecht besteht auch dann nicht, wenn Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte zu liefern sind.
Im Fall des Widerrufs hat der Auftraggeber die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 60 SFR nicht übersteigt. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rü cksendung für den Auftraggeber kostenfrei.
Wegen der Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts wird auf den Link Widerrufsrecht verwiesen.
§ 8.1 Stornierung
Wird auf Wunsch des Auftraggebers oder aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat eine Rückerstattung eines bereits bezahlten Kaufpreises vereinbart, kann der Auftragnehmer entstandene Kosten in
Abzug bringen.
Die Stornogebühren betragen 3% vom Rechnungsbetrag, mindestens jedoch 20,00 CHF.
Ein Anspruch des Auftraggebers auf Stornierung besteht jedoch ausdrücklich nicht.
Eine Stornierung ist nach Herstellung der Druckplatten nicht mehr möglich.
Der Auftragstatus kann telefonisch abgefragt werden.
§ 9 Aufrechnung; Zurückbehaltung
Der Auftraggeber darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur berechtigt, sofern sein fälliger Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 Beanstandungen/Gewährleistungen
(1) Ist die Leistung bzw. die gelieferte Ware mangelhaft, gelten vorbehaltlich des § 11 die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
(2) Offensichtliche Mängel sind binnen einer Frist von sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
(3) Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
(4) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
Dies gilt insbesondere bei:
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
- geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
- geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (= Abweichungen vom offenen oder gefalzten Endformat); insbesondere bei Magazinen, Broschüren, Bücher mit Rückendraht- oder Ringösenheftung sowie bei Pochettas bis zu 4 mm vom Endformat, alle übrigen Broschüren und Bücher bis zu 2 mm vom Endformat, Werbetechnik 1-2% vom Endformat,
alle anderen Produkte bis zu 1mm vom Endformat),
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen,
- geringfügigem Versatz (bis zu 0,3 mm) des partiellen UV-Lackes zum Druckmotiv.
Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (wie z.B. Proofs und Ausdruckdaten, auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden) und dem Endprodukt.
(5) Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
(6) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.
(7) Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.
(8) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
(9) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen welche nicht aussortiert werden.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet
– für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
– für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden
auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder
eines Erfüllungsgehilfen beruht.
(2) Der Auftragnehmer haftet ferner
– bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Auftraggeber vertrauen dürfen. Eine Haftung insoweit ist auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Der Auftragnehmer haftet schliesslich
– bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie
– bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Vertriebssystems; die Datenkommunikation über das Internet kann auch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden.
§ 12 Verjährung
(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung verjähren vorbehaltlich der §§ 444, 639 BGB in zwei Jahren, beginnend mit der Ablieferung der Ware. Schadensersatzansprüche wegen Mangelhaftigkeit verjähren in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Ware, es sei denn, sie begründen eine Haftung nach § 11 Abs. 1 bis 3. § 11 Abs. 1 bis 3 unterfallende Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung.
(2) Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren in zwei Jahren. Der Verjährungsbeginn richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Datenherausgabe; Archivierung
(1) Dem Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrags übermittelte Daten, Datenträger und ähnliche Materialien werden nicht zurückgegeben, sondern nach Vertragserfüllung vernichtet.
(2) Die übermittelten Daten, Datenträger und ähnlichen Materialien werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seinen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Materialien versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
§ 14 Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer in derartigen Fällen von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen.
§ 15 Datenschutz
(1) Sämtliche vom Auftraggeber mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum,
E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden vom Auftragnehmer ausschliesslich gemäss den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert.
(2) Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses vonnöten sind, werden – etwa zur Zustellung von Waren an die vom Auftraggeber angegebene Adresse – ausschliesslich zur Abwicklung der mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge erhoben und verwendet und dürfen zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung herangezogen werden, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht. Erhoben und verwendet werden überdies solche personenbezogenen Daten des Auftraggebers, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme der Angebote des Auftragnehmers zu ermöglichen und abzurechnen. Zu Letzteren gehören insbesondere die Merkmale zur Identifikation als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und Angaben über die vom Auftraggeber in Anspruch genommenen Telemedien.
§ 16 Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Schlussbestimmung
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, bleiben unberührt.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Firmensitz des Auftragnehmers in D-78315 Radolfzell. Zuständig ist das Gericht am Firmensitz des Auftragnehmers auch, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, ändert das nichts an der Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen.
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Tel.: +49 (0)7732-9245-27
Fax: +49 (0)7732-9245-18
Mail: shop@seeprint.ch
Rechtsform: GmbH & Co.KG
Sitz der Gesellschaft: Radolfzell, Amtsgericht Freiburg HRA 550304, Ust-IdNr: DE 205807348
Persönlich haftende Gesellschafterin: Joachim Fischer Verwaltungs GmbH
Sitz der Gesellschaft: Radolfzell, Amtsgericht Freiburg HRB 550594
Geschäftsführer: Joachim Fischer
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Verträge werden ausschliesslich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in der zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet vorliegenden Fassung geschlossen.
(2) Sie kommen zustande zwischen dem Besteller (nachfolgend: Auftraggeber) und der
Fischer Druck GmbH & Co. KG, Öschlestrasse 83, D-78315 Radolfzell am Bodensee
(nachfolgend: Auftragnehmer).
§ 2 Anmeldung
(1) Bestellungen erfordern die elektronische Anmeldung des Auftraggebers. Diese hat mittels des auf der Website des Auftragnehmers vorhandenen Anmeldeformulars zu erfolgen. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind vom Auftraggeber vollständig und wahrheitsgemäss anzugeben.
(2) Zu Bestellungen berechtigt sind ausschliesslich unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber die Vorlage einer Kopie des Personalausweises verlangen.
§ 3 Vertragsschluss
Die Abbildung bzw. Beschreibung von Waren und Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt noch kein bindendes Angebot dar. Bindendes Angebot (§ 145 BGB) ist erst die Bestellung der Ware oder Leistung durch den Auftraggeber, welche durch den Button „Kaufen“ ausgelöst wird. Die Vertragsannahme und der damit einhergehende Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Die automatisch per E-Mail versandte Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
§ 4 Lieferung; Versand
Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert der Auftragnehmer an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse.
Die Lieferfristen hängen von der einzelnen Bestellung ab und ergeben sich aus den zu den Waren- und Leistungsbeschreibungen jeweils gemachten Ausführungen. Die angegebenen Lieferzeiten sind Regellaufzeiten, die nicht garantiert werden können. Vereinzelt kann sich die Lieferzeit aus produktionstechnischen Gründen verlängern.
§ 5 Preise; Versandkosten
(1) Bestellungen werden zu dem am Tag des Eingangs der Bestellung gültigen Preis ausgeführt.
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, enthalten die gesetzliche Mwst. und die Versandkosten
an unproblematisch zugängliche Lieferadressen in der Schweiz und Liechtenstein.
Bei unverhältnismässig schwierigen Anlieferbedingungen (zum Beispiel Palettenware in Bergregionen)
können Mehrkosten zu den genannten Preisen entstehen, die der Auftraggeber zu tragen hat.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über hieraus entstehende Mehrkosten unverzüglich zu informieren.
(2) Zollgebühren: Für von uns gelieferte Waren fallen keine Zollgebühren an.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 7 Zahlung
(1) Der Kaufpreis/die Vergütung wird mit Bestellung durch den Auftraggeber (§ 3) zur Zahlung fällig.
(2) Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers mittels einer der im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigten Zahlungsarten.
§ 8 Widerrufsrecht
Der Auftraggeber, der Verbraucher ist, hat ein Widerrufsrecht, es sei denn, es sind waren zu liefern,
– die nach Spezifikation Des Auftraggebers angefertigt oder auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind,
– die auf Grund iher Beschaffenheit für die Rücksendung ungeeignet sind, schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
Ein Widerrufsrecht besteht auch dann nicht, wenn Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte zu liefern sind.
Im Fall des Widerrufs hat der Auftraggeber die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 60 SFR nicht übersteigt. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rü cksendung für den Auftraggeber kostenfrei.
Wegen der Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts wird auf den Link Widerrufsrecht verwiesen.
§ 8.1 Stornierung
Wird auf Wunsch des Auftraggebers oder aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat eine Rückerstattung eines bereits bezahlten Kaufpreises vereinbart, kann der Auftragnehmer entstandene Kosten in
Abzug bringen.
Die Stornogebühren betragen 3% vom Rechnungsbetrag, mindestens jedoch 20,00 CHF.
Ein Anspruch des Auftraggebers auf Stornierung besteht jedoch ausdrücklich nicht.
Eine Stornierung ist nach Herstellung der Druckplatten nicht mehr möglich.
Der Auftragstatus kann telefonisch abgefragt werden.
§ 9 Aufrechnung; Zurückbehaltung
Der Auftraggeber darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur berechtigt, sofern sein fälliger Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 Beanstandungen/Gewährleistungen
(1) Ist die Leistung bzw. die gelieferte Ware mangelhaft, gelten vorbehaltlich des § 11 die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
(2) Offensichtliche Mängel sind binnen einer Frist von sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
(3) Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
(4) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
Dies gilt insbesondere bei:
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
- geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
- geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (= Abweichungen vom offenen oder gefalzten Endformat); insbesondere bei Magazinen, Broschüren, Bücher mit Rückendraht- oder Ringösenheftung sowie bei Pochettas bis zu 4 mm vom Endformat, alle übrigen Broschüren und Bücher bis zu 2 mm vom Endformat, Werbetechnik 1-2% vom Endformat,
alle anderen Produkte bis zu 1mm vom Endformat),
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen,
- geringfügigem Versatz (bis zu 0,3 mm) des partiellen UV-Lackes zum Druckmotiv.
Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (wie z.B. Proofs und Ausdruckdaten, auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden) und dem Endprodukt.
(5) Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
(6) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.
(7) Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.
(8) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
(9) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen welche nicht aussortiert werden.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet
– für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
– für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden
auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder
eines Erfüllungsgehilfen beruht.
(2) Der Auftragnehmer haftet ferner
– bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Auftraggeber vertrauen dürfen. Eine Haftung insoweit ist auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Der Auftragnehmer haftet schliesslich
– bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie
– bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Vertriebssystems; die Datenkommunikation über das Internet kann auch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden.
§ 12 Verjährung
(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung verjähren vorbehaltlich der §§ 444, 639 BGB in zwei Jahren, beginnend mit der Ablieferung der Ware. Schadensersatzansprüche wegen Mangelhaftigkeit verjähren in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Ware, es sei denn, sie begründen eine Haftung nach § 11 Abs. 1 bis 3. § 11 Abs. 1 bis 3 unterfallende Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung.
(2) Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren in zwei Jahren. Der Verjährungsbeginn richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Datenherausgabe; Archivierung
(1) Dem Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrags übermittelte Daten, Datenträger und ähnliche Materialien werden nicht zurückgegeben, sondern nach Vertragserfüllung vernichtet.
(2) Die übermittelten Daten, Datenträger und ähnlichen Materialien werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seinen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Materialien versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
§ 14 Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer in derartigen Fällen von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen.
§ 15 Datenschutz
(1) Sämtliche vom Auftraggeber mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum,
E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden vom Auftragnehmer ausschliesslich gemäss den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert.
(2) Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses vonnöten sind, werden – etwa zur Zustellung von Waren an die vom Auftraggeber angegebene Adresse – ausschliesslich zur Abwicklung der mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge erhoben und verwendet und dürfen zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung herangezogen werden, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht. Erhoben und verwendet werden überdies solche personenbezogenen Daten des Auftraggebers, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme der Angebote des Auftragnehmers zu ermöglichen und abzurechnen. Zu Letzteren gehören insbesondere die Merkmale zur Identifikation als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und Angaben über die vom Auftraggeber in Anspruch genommenen Telemedien.
§ 16 Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Schlussbestimmung
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, bleiben unberührt.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Firmensitz des Auftragnehmers in D-78315 Radolfzell. Zuständig ist das Gericht am Firmensitz des Auftragnehmers auch, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, ändert das nichts an der Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen.
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Fischer Druck GmbH & Co. KG | Postadresse Schweiz: |
Öschlestrasse 83 | Postfach 127 |
D-78315 Radolfzell am Bodensee | CH-8262 Ramsen |
Tel.: +49 (0)7732-9245-27
Fax: +49 (0)7732-9245-18
Mail: shop@seeprint.ch
Rechtsform: GmbH & Co.KG
Sitz der Gesellschaft: Radolfzell, Amtsgericht Freiburg HRA 550304, Ust-IdNr: DE 205807348
Persönlich haftende Gesellschafterin: Joachim Fischer Verwaltungs GmbH
Sitz der Gesellschaft: Radolfzell, Amtsgericht Freiburg HRB 550594
Geschäftsführer: Joachim Fischer